Anwaltskanzlei Plewe

Überregional und International

Gerne kommen wir zu Ihnen
und beraten Sie vor Ort.

Rechtsanwalt & Mediator

Rüdiger Plewe, Dipl.-Betriebwirt (FH), Rechtsanwalt/Mediator

Zulassung als Rechtsanwalt durch die Rechtsanwaltskammer in Stuttgart
(Nr. 23075)

Mitglied des AnwaltVerein Stuttgart e.V., Mitgliedsnumer 13917

Ehrenamtlicher Strafrichter am Amtsgericht Marbach/Neckar in der Zeit von 2014 bis September 2016

Rüdiger Plewe

Eingang zum Büro von der Grabenstraße in Erligheim

Gebühren

Ab dem 1.01.2021 gilt das neue Gebührenrecht nach dem RVG.

Die Vergütung unserer Tätigkeiten erfolgt in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Zahlungen durch Ihre RSV Rechtsschutzversicherung werden auf die Kostennote angerechnet.

Alternativ kann mit Ihnen eine separate Honorar-Vereinbarung nach § 3a RVG mit Ihnen als Stundensatzvereinbarung vereinbart werden, insbesondere bei einer Mediation.
Im Rahmen der Prozesskostenhilfe vertreten wir Sie genauso intensiv wie in allen anderen Fällen.

Abrechnungen über Versicherungen:

Wir rechnen gerne mit Versicherungen z. B. Kfz-Versicherungen, Haftpflichtversicherung oder einer Rechtsschutzversicherung (RSV) ab.

Zahlungen werden auf die Rechnungen der Kanzlei angerechnet.

Hinweis: Dadurch wird die Versicherung RSV jedoch nicht, statt de/m/r Mandant/en/in, SchuldnerIn unseres Anspruchs auf das Honorar. Kfz-Versicherungen mit dem Mandaten bilden eine Gesamtgläubigerschaft.

Sämtliche Gebühren, die nicht von der RSV übernommen werden, werden dem/der Mandant/en/in separat excl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. (Dazu gehören als Beispiel der vertragliche Eigenanteil Ihrer RV sowie Fahrtkosten, etc., die in der Regel nicht übernommen werden.) Bei Vorliegen einer RSV stellen wir für Sie vorab eine Deckungsanfrage mit einer Gebühr von 60 Euro excl. Mwst..

Für entstandene Fahrtkosten werden 0,60 Euro pro Kilometer in Rechnung gestellt.

Auf eine Empfehlung Ihrer Rechtsschutzversicherung, der Wahl eines Anwaltes müssen Sie sich nicht einlassen!
Bei allen Rechtsschutzversicherungen (RSV) besteht freie Wahl des Rechtsanwaltes.

Werden Verfahren im Familienrecht (Scheidung und -folgen) von einem Kollegen begleitet, rechnen wir nur eine anwaltliche Vertretung ab, es sei es erfolgt eine andere Abrede.

Diese Bedingungen werden Inhalt des vereinbarten Mandates.

Kontaktieren Sie uns!

Datenschutz

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Anwaltskanzlei Plewe
Schmerbachweg 15 (UG)
74391 Erligheim/Baden Württemberg

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